Sie befinden sich hier:

Sprachgruppenzählung gestartet: erstmals auch online

Unter dem Motto "Du zählst" ist am Montag, 4. Dezember 2023 in Südtirol die Sprachgruppenzählung gestartet. Die Südtirolerinnen und Südtiroler werden aufgerufen, ihre Sprachgruppe - deutsch, italienisch oder ladinisch – anzugeben, das heißt entweder ihre Zugehörigkeit oder ihre Angliederung zu erklären. Damit wird die prozentuelle Zusammensetzung der drei Sprachgruppen in Südtirol auf Landesebene und auf Gemeindeebene erhoben.

Neu ist, dass die Sprachgruppenzählung in der ersten Phase erstmals online erfolgt. "Wir legen einen großen Fokus auf die Online-Erhebung, weil sie den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bietet, schnell, anonym und bequem von zu Hause aus an der Zählung teilzunehmen. Zudem hilft sie uns, Zeit und Ressourcen einzusparen", erklärt Timon Gärtner, Direktor des Landesinstituts für Statistik (ASTAT), das die Sprachgruppenzählung durchführt. "Aber wir möchten niemanden zurücklassen und daher wird es in einer zweiten Phase auch die Möglichkeit einer Papiererhebung geben."

Die digitale Erhebungsphase läuft vom 4. Dezember 2023 bis 29. Februar 2024. Alle Personen, die online nicht teilgenommen haben, werden zwischen 1. April und 30. Juni 2024 kontaktiert, um die Erklärung auf Papier auszufüllen.

Jede in Südtirol ansässige Familie bekommt ein Einladungsschreiben für die Online-Teilnahme. Diese ist über die Internetseite https://www.sprachgruppenzaehlung.provinz.bz.it/ möglich, die in deutscher, italienischer und ladinischer Sprache zur Verfügung steht und auch in leichter Sprache einsehbar sein wird. Der Zugang erfolgt mit SPID, Elektronischer Identitätskarte (EIK) oder Bürgerkarte.

Es nehmen alle teil, die am Stichtag 30.09.2023 im Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft waren und ihren Wohnsitz in Südtirol hatten. Unter 18-Jährige geben die Erklärung mit Hilfe der Eltern oder Erziehungsberechtigten ab. Zusätzlich erhalten alle 14- bis 17-jährigen Jugendlichen ein eigenes Schreiben mit einem persönlichen PIN, der ihre Mitbestimmung bei der Abgabe der Erklärung garantiert.

19.12.2023